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dsgvo, general data protection regulation, privacy policy

Entstehung und Gültigkeit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Entstehung und Gültigkeit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Wann und wie ist eigentlich die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entstanden?

Sofern Sie sich nicht versteckt haben, werden Sie sicherlich die mediale Berichterstattung über die neue DSGVO mitbekommen haben, die am 25.05.2018 in Kraft getreten ist.

Entstehung der DSGVO

Es könnte der Eindruck entstehen, die DSGVO wäre neu, oder plötzlich in Kraft getreten. Viel mehr legte die Europäische Kommission bereits im Januar 2012 erstmals einen Entwurf vor. Im Jahr 2014 legte hingegen das Europäisches Parlament seinen Entwurf vor. Der Europäischer Rat ließ es sich nicht nehmen und legte ebenfalls im Jahr 2015 seinen Entwurf vor. Letztlich einigten sich alle drei Akteure Ende 2015 im sogenannten Trilog auf die Endfassung der DSGVO vom 27. April 2016, die mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren am 25.05.2018 in Kraft getreten ist.

Für wen gilt die DSGVO?

Erstmals spielt es keine Rolle mehr, in welchem Staat die Server der Datenspeicherung liegen. Das Gesetz gilt automatisch für jeden Bürger, der sich in der EU aufhält. Das heißt, die Gültigkeit der Verordnung ist immer gegeben, wenn Daten von Personen verarbeitet werden, die sich in der EU aufhalten.

Ausgenommen von der DSGVO sind unter anderem Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, zum Beispiel die öffentliche Videoüberwachung. Es ergeben sich auch Einschränkungen hinsichtlich der Strafverfolgung, sowie der öffentlichen Sicherheit. In Kürze lässt sich sagen, der öffentliche Sektor genießt Kraft seiner Aufgaben einige Ausnahmen, die in der JI-Richtlinie für den Datenschutz in den Bereichen Polizei und Justiz normiert sind. Auch die persönliche oder familiäre Verarbeitung ist ausgenommen.

Der private- und unternehmerische Sektor genießt keine Ausnahmen. Das heißt, unabhängig von der Unternehmensgröße oder Umsatz müssen die Anforderungen der DSGVO erfüllt sein. Welche das sind und welche Strafen sonst drohen, finden Sie in unseren weiteren Beiträgen. Schreiben Sie gerne in die Kommentare, was Sie zu dem Thema interessiert.

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